Ganzheitliches Konzept 
Rhinos gegen Blutkrebs

- Allgemeine Geschäftsbedingungen -

§ 1 Allgemeines

Alle Dienstleistungen unterliegen in vollem Umfang der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, diese wurden nicht durch anderweitige individuelle Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.

 

§ 2 Leistungsgegenstand

  1. „Fitness Schurke“ verpflichtet sich zu einer individuellen Beratung und Betreuung der Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsberatung.
  2. Ebenso in Sachen der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation.
  3. „Fitness Schurke“ übt die Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit aus. Die Tätigkeit ist als freiberuflich eingetragen und beim zuständigen Finanzamt gemeldet.
  4. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Gutscheinen. Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§ 3 Training

  1. Vor Beginn des Trainings werden Trainingsinhalte und –ziele in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Trainingseinheiten mit dem Klienten abgesprochen.
  2. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit beträgt 60 Minuten oder länger. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Ein Abbruch der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
  3. „Fitness Schurke“ steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.


§ 4 Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation

  1. Vor Beginn der Maßnahmen werden die Inhalte in einem Beratungsgespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus werden die Art sowie der Umfang und die Örtlichkeiten der Maßnahmen mit dem Klienten abgesprochen
  2. Die Dauer einer Maßnahme ergibt sich aus deren Art. Dauer und Preise werden aus der Preisliste entnommen. Ein Abbruch der Maßnahmen durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Dauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
  3. „Fitness Schurke“ steht im Rahmen der Gesundheitsförderung und -prävention auch per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.

 

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Der Klient erhält von „Fitness Schurke“ eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
  2. Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt komplett im voraus.
  3. Der Preis der jeweiligen Trainingseinheit ergibt sich aus der jeweils aktuellen Preisliste.
  4. Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und -prävention können nach Durchführung, auf Wunsch auch bar bezahlt werden.
  5. Für mehrere, festgelegte Termine und 10er Karten wird eine Rechnung gestellt, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
  6. Fahrtkosten werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern das Training außerhalb Saarbrückens stattfindet. 

 

§ 6 Haftung

  1. Der Anamnesebogen ist vor Beginn der ersten Trainingseinheit vollständig auszufüllen. Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden ist dies obligatorisch. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
  2. Vor Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und -prävention ist es ebenfalls obligatorisch den Fragebogen auszufüllen und Probleme/Beschwerden mitzuteilen.
  3. Gegenüber dem Klienten schließt „Fitness Schurke“ jede Haftung für einen Sach- und/oder Personenschaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
  4. „Fitness Schurke“ haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
  5. Nimmt der Klient die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von „Fitness Schurke“ vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. "Fitness Schurke" übernimmt keine Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
  6. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
  7. „Fitness Schurke“ haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
  8. Um evtl. gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von „Fitness Schurke“

 

§ 7 Verhinderung

  1. Um ein effektives Training und Maßnahmen zu ermöglichen, bitte ich um pünktliches Erscheinen zu den jeweiligen Terminen.
  2. Bei Verhinderung hat der Klient schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe berechnet. „Fitness Schurke“ ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn nachzuholen.
  3. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.

 

§ 8 Ersatzansprüche

Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch „Fitness Schurke“ können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

 

§ 9 Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von „Fitness Schurke“ gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
  2. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.


§ 10 Geheimhaltung

  1. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von „Fitness Schurke“ Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
  2. „Fitness Schurke“ hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

 

§ 11 Vertragsbeginn und –ende

  1. Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Haftungsausschlusserklärung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und „Fitness Schurke“ als rechtskräftig.
  2. Kommt der Kunde mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann „Fitness Schurke“ den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

 

§ 12 Sonstige Vereinbarungen

  1. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten und Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung und -prävention als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Social Media oder E-Mail.
  2. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
  3. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

§ 13 Sporttauglichkeit

  1. Der Kunde versichert, sportgesund zu sein.
  2. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training wird der Klient „Fitness Schurke“ sofort unterrichten.
  3.  Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 

Stand Juni 2020

 
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